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VG Hannover, 23.06.1987 - 2 A 141/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1162
- NVwZ 1988, 572 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Aachen, 27.04.2015 - 1 K 908/14
Nebentätigkeitsgenehmigung von JVA-Beamten zu Recht widerrufen
Denn während in der Vergangenheit beispielsweise der von einem Beamten im Rahmen einer Nebentätigkeit ausgeübte Betrieb eines Videoladens, in dem auch gewaltverherrlichende und pornografische Filme angeboten wurden, als für den "Durchschnittsbetrachter ... sehr bedenklich und mit der Stellung eines Beamten im Strafvollzug unvereinbar" angesehen wurde, vgl. VG Hannover, Urteil vom 23. Juni 1987 - 2 A 141/86 -, NJW 1988, 1162; juris, haben sich die gesellschaftlichen Moralvorstellungen in den vergangenen 30 Jahren grundlegend geändert. - VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12
Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel
vgl. BVerwG, a.a.O., Rdn. 21, zu dem insoweit vergleichbaren § 29 LBG Berlin (1972); siehe zur vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit des unbestimmten Rechtsbegriffs auch VG Hannover, Urteil vom 23. Juni 1987 - 2 A 141/86 -, NJW 1988, 1162.vgl. dazu auch VG Hannover, Urteil vom 23. Juni 1987 - 2 A 141/86 -, NJW 1988, 1162.
- VG Kassel, 20.04.2022 - 1 K 1249/20
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit
Dies wäre dann der Fall, wenn die hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Mehrheit eines durchschnittlichen Betrachters die in Rede stehende Nebentätigkeit als mit dem Amt unvereinbar hält (vgl. VG Hannover, Urteil vom 23. Juni 1987 - 2 A 141/86 -, juris).